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   AG München, 12.03.1999 - 345 C 39016/98   

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AG München, 12.03.1999 - 345 C 39016/98 (https://dejure.org/1999,50159)
AG München, Entscheidung vom 12.03.1999 - 345 C 39016/98 (https://dejure.org/1999,50159)
AG München, Entscheidung vom 12. März 1999 - 345 C 39016/98 (https://dejure.org/1999,50159)
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Wird zitiert von ...

  • AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12

    Durchführen der Reparatur eines KfZ in einer freien Werkstatt als Bestandteil der

    Gemäß § 254 Absatz 2 BGB ist ein solcher Nachweis nur dann erstattungsfähig, wenn die Beklagte trotz Erklärung des Geschädigten und der Vorlage einer einfachen Bescheinigung beziehungsweise entsprechender Fotografien des repartierten Kraftfahrzeuges, das Bestreiten der Reparatur weiter aufrechterhält (AG Hamburg r + s 1999, 329; vgl. AG München vom 12.03.1999, Az. 345 C 39016/98).
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